Seit 1991 regelt die EU durch die Verordnung 2092/91 den Anbau von Bio-Lebensmitteln, einschließlich des Anbaus von Weintrauben. Erst 2012 trat die Verordnung 606/2009 in Kraft, die Verfahren und Zusatzstoffe für die ökologische Weinbereitung definiert.
Bis dahin gab es in der EU keine Bioweine, sondern nur „Wein aus biologisch angebauten Trauben“. Die Delinat-Richtlinien zur kontrollierten Herstellung von Bio-Weinen hingegen gibt es bereits seit 1983 und haben schon damals Maßstäbe gesetzt.
Alle Biowein-Richtlinien verbieten chemisch synthetisierte Spritzmittel und Düngemittel. Winzer verwenden nur natürliche Zutaten.
Dazu gehören auch Kupfer und Schwefel zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, allerdings in vorgeschriebenen Höchstmengen. GVO sind in der Bio-Weinproduktion verboten. Pflanzen aus biologischem Anbau werden mit der Zeit krankheitsresistenter.
Während die Biowein-Richtlinien in erster Linie die artenreiche Flora und Fauna im Weinberg schützen, gelten auch für den Keller strenge Regeln. Gelatine, Rinderblut, Metaweinsäure oder andere umstrittene Substanzen sollten nicht zur Stabilisierung, Veredelung oder Klärung von Bio-Weinen verwendet werden. Biowein soll möglichst naturbelassen hergestellt werden, weshalb Umkehrosmose (Entzug von Wasser aus Traubensaft) oder Kryoextraktion (Konzentrieren von Wein aus künstlich gefrorenen Trauben) nicht erlaubt sind. Auch darf Maische in Bioweinen nur bis 40°C erhitzt werden und in der Regel nicht 60°C oder höher. Beim Schwefeleinsatz im Keller sind die Delinat-Richtlinien besonders streng: Der in der deutschen und schweizerischen Lebensmittelverordnung festgelegte Schwefelgehalt wurde zum Teil bis um die Hälfte reduziert
Auf Wikipedia finden Sie weitere Informationen zum Thema ökologischer Weinbau.
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